Ihr Anwalt für Strafrecht in Gifhorn und Wahrenholz
Ihr Recht im Strafrecht
Expertenwissen im Strafrecht
Das Strafrecht befasst sich mit Handlungen, die gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und mit einer Strafe geahndet werden können. Es umfasst alle Vorschriften, Regeln und Verbote, die das menschliche Verhalten in der Gesellschaft regeln und Straftaten definieren. Das Strafrecht regelt unter anderem die Rechte und Pflichten von Tätern, Opfern und Zeugen während des gesamten Strafverfahrens. Es dient dazu, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten und das Zusammenleben in der Gesellschaft zu schützen. In Strafverfahren geht es darum, die Schuld oder Unschuld einer Person festzustellen und gegebenenfalls eine angemessene Strafe zu verhängen.
Wenn Sie in Gifhorn, Wahrenholz oder Umgebung rechtliche Beratung und Vertretung im Strafrecht benötigen, stehe ich Ihnen als erfahrene Strafverteidigerin zur Seite. Im Folgenden möchten mein Team und ich Ihnen wichtige Informationen zum Thema Strafrecht geben und Ihnen zeigen, wie wir Ihnen helfen können.
Ihr Anwalt im Strafrecht – Beratung im Ermittlungsverfahren
Im Rahmen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sollten Sie keine Angaben zu dem gegen Sie erhobenen Vorwurf machen. Erst nach anwaltlicher Einsicht in die Ermittlungsakte kann entschieden werden, ob die Abgabe von Erklärungen sinnvoll ist. Gleiches gilt bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen.
Wichtig ist es, Ruhe zu bewahren und ausschließlich Angaben zu Ihren Personalien zu machen.
Kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger – die Polizei muss Ihnen dazu Möglichkeit geben, bevor Sie zur Sache befragt werden! In diesem Fall ist eine Kontaktaufnahme auch zu Nacht- und Unzeiten in jedem Fall angebracht.
Unsere Leistungen umfassen:
- Begleitung zu polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen
- Begleitung in der Hauptverhandlung
- Pflichtverteidigung
Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger? Wann Sie einen Anwalt für Strafrecht wählen können
Je früher Sie einen Pflichtverteidiger einschalten, desto größer ist die Chance, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern oder ein für Sie zufriedenstellendes Verfahrensergebnis zu erreichen. Kontaktieren Sie deshalb einen Strafverteidiger, sobald Sie erfahren haben, dass gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Die Fälle, in denen Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, sind in § 140 StPO (Strafprozessrecht) geregelt.
Ein Pflichtverteidiger wird unter anderem dann beigeordnet, wenn:
- eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht
- die erstinstanzliche Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht stattfindet
- dem Mandanten ein Verbrechen vorgeworfen wird
- gegen den Mandanten (Untersuchungs-)Haft vollstreckt wird
- die Sach- oder Rechtslage schwierig ist und eine Klärung aussteht
Wichtig ist, dass Sie sofort nach Erhalt der Anklageschrift den Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren, da ansonsten ein Zwangspflichtverteidiger durch das Gericht beigeordnet wird. Dies ist der letzte Zeitpunkt, zu dem Sie sich selbst noch einen Pflichtverteidiger auswählen können. Meist setzt das Gericht eine Frist von einer Woche.
Sofern Sie innerhalb dieser Frist keinen Verteidiger benennen, sucht das Gericht einen Pflichtverteidiger aus, auf den Sie dann für das gesamte weitere Verfahren angewiesen sind und den Sie nicht ohne Weiteres wieder auswechseln können.
Welche Strafen können für eine Straftat verhängt werden?
Für eine Straftat können verschiedene Strafen verhängt werden, die von der Schwere der Tat, dem Straftatbestand und dem Strafgesetzbuch (StGB) abhängen. Mögliche Strafen sind:
Geldstrafe:
Bei weniger schweren Delikten kann eine Geldstrafe verhängt werden. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem Einkommen und der Vermögenslage des Täters.
Strafvollzug:
Bei schwereren Straftaten kann eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Die Dauer der Freiheitsstrafe variiert je nach Schwere der Tat und kann von wenigen Monaten bis lebenslang reichen.
Jugendstrafe:
Jugendliche Täter können eine Jugendstrafe erhalten. Diese soll erzieherisch wirken und beträgt in der Regel höchstens zehn Jahre.
Bewährungsstrafe:
Je nach Rechtswidrigkeit kann das Gericht eine Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen. Der Verurteilte muss in diesem Fall Auflagen erfüllen und während einer Bewährungszeit straffrei bleiben.
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt:
Wenn die Straftat auf eine Suchterkrankung zurückzuführen ist, kann das Gericht die Unterbringung des Täters in einer Entziehungsanstalt anordnen. Dort soll dem Täter geholfen werden, von seiner Sucht loszukommen.
Maßregeln der Besserung und Sicherung:
In bestimmten Fällen kann das Gericht Maßnahmen der Besserung und Sicherung anordnen. Diese dienen dazu, den Täter vor weiteren Straftaten zu schützen und ihn gleichzeitig zu resozialisieren. Beispiele für solche Maßregeln sind die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik oder die Führungsaufsicht.
Die Kanzlei Seibert verfügt über langjährige Erfahrung im Strafrecht und steht Ihnen gerne zur Seite.
Welche Rechte haben Sie als Opfer einer Straftat?
Opfer einer Straftat haben bestimmte Rechte, die Ihnen im Strafverfahren zugestanden werden. Dazu gehören unter anderem:
Recht auf Information:
Das Opfer hat das Recht, über den Fortgang des Verfahrens und wichtige Entscheidungen informiert zu werden. Dazu zählen beispielsweise die Anklageerhebung, die Terminierung von Verhandlungen oder das Urteil.
Recht auf aktive Teilnahme:
Das Opfer darf aktiv am Strafverfahren teilnehmen. Das bedeutet, dass es beispielsweise als Zeuge aussagen oder eine Nebenklage erheben kann, um gegenüber dem Täter zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Recht auf Schutz:
Das Opfer hat das Recht, vor weiteren Übergriffen oder Belästigungen geschützt zu werden. Dazu kann beispielsweise die Anordnung von Kontaktsperren oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehören.
Recht auf Entschädigung:
Opfer von Gewalt- oder Sexualdelikten haben das Recht auf finanzielle Entschädigung. Diese kann beispielsweise durch den Täter selbst oder durch den Staat erfolgen.
Recht auf Akteneinsicht:
Das Opfer darf demzufolge die Akten einsehen, wenn ein berechtigtes Interesse dazu nachgewiesen werden kann.
Unsere Unterstützung für Opfer von Straftaten
Als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei in Gifhorn bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung und Beratung, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind. Wir informieren Sie über Ihre Rechte im Strafverfahren und helfen Ihnen, diese effektiv durchzusetzen.
Antrag auf Opferentschädigung
Wir helfen Ihnen bei der Beantragung einer finanziellen Entschädigung, beispielsweise durch den Täter selbst oder durch den Staat. Um eine solche Entschädigung zu erhalten, muss das Opfer bestimmte Voraussetzungen erfüllen und den Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
Die finanzielle Entschädigung kann verschiedene Kosten und Schäden abdecken, die dem Opfer durch die Straftat entstanden sind wie zum Beispiel:
Körperverletzung oder gesundheitliche Beeinträchtigungen: Hierzu gehören ärztliche Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Rehabilitation oder auch Schmerzensgeld.
Vermögensschäden: Dazu zählen zum Beispiel gestohlene oder beschädigte Gegenstände, Kosten für Reparaturen oder entgangener Gewinn aufgrund der Straftat.
Psychische Belastungen: Wenn das Opfer durch die Straftat psychisch beeinträchtigt wurde, können Therapiekosten oder auch Schmerzensgeld geltend gemacht werden.
Schutz vor weiteren Übergriffen
Das Strafrecht kann Opfer vor weiteren Übergriffen bewahren, indem Schutzmaßnahmen ergriffen werden. In solchen Fällen unterstützen wir Sie bei der Beantragung von Schutzmaßnahmen wie Kontaktsperren oder Aufenthaltsbestimmungsrechten.
Kontaktsperre: Eine Kontaktsperre kann angeordnet werden, um sicherzustellen, dass der Täter keinen Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann. Dadurch wird verhindert, dass der Täter Sie weiter belästigt, bedroht oder Ihnen Schaden zufügt.
Aufenthaltsbestimmungsrecht: Durch das Aufenthaltsbestimmungsrecht kann festgelegt werden, dass der Täter sich Ihnen nicht nähern darf oder einen bestimmten Abstand einhalten muss. Dadurch wird Ihre räumliche Sicherheit gewährleistet.
Diese Schutzmaßnahmen dienen dazu, weitere Übergriffen zu vermeiden und Ihnen ein Gefühl der Sicherheit zu geben. Wir setzen uns für Ihre Sicherheit ein und unterstützen Sie bei der Beantragung dieser Maßnahmen. Kontaktieren Sie uns gerne, um einen Termin für eine Erstberatung zu vereinbaren.
Die Nebenklage im Strafverfahren: Rechte und Möglichkeiten für Opfer
Eine Nebenklage im Strafverfahren ermöglicht es Verletzten oder nahe stehenden Angehörigen von Opfern von Tötungsdelikten, neben der Staatsanwaltschaft als eigenständige Partei im Prozess aufzutreten. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, Ihre zivilrechtlichen Ansprüche, wie zum Beispiel Schmerzensgeld, im Rahmen des Strafverfahrens geltend zu machen.
Gegebenenfalls übernimmt die Staatskasse ohne Einschränkungen und unabhängig von der Vermögenssituation die Kosten der Nebenklage. Als Rechtsanwalt in Gifhorn beraten wir Sie gerne über die Möglichkeiten der Nebenklage und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Beratung im Ermittlungsverfahren
Im Rahmen einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter, sollten Sie keine Angaben zu dem gegen sie erhobenen Vorwurf machen. Erst nach anwaltlicher Einsicht in die Ermittlungsakte kann entschieden werden, ob die Abgabe von Erklärungen sinnvoll ist. Gleiches gilt bei Festnahmen und Hausdurchsuchungen.
Wichtig ist es Ruhe zu bewahren und ausschließlich Angaben zu ihren Personalien zu machen.
Kontaktieren Sie unverzüglich einen Strafverteidiger, die Polizei muss ihnen dazu Möglichkeit geben, bevor sie zur Sache befragt werden! In diesem Fall ist eine Kontaktaufnahme auch zu Nacht-, und Unzeiten in jedem Fall angebracht!
- Begleitung zu polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Vernehmungen
- Begleitung in der Hauptverhandlung
- Pflichtverteidigung
Je früher Sie einen Pflichtverteidiger einschalten, desto größer ist die Chance, eine Gerichtsverhandlung zu verhindern oder ein für Sie zufriedenstellendes Verfahrensergebnis zu erreichen. Kontaktieren Sie deshalb einen Strafverteidiger, sobald Sie erfahren haben, dass gegen Sie ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet wurde.
Die Fälle, in denen Sie einen Anspruch auf einen Pflichtverteidiger haben, sind in § 140 StPO geregelt.
Ein Pflichtverteidiger wird unter anderem dann beigeordnet, wenn:
- eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht
- die erstinstanzliche Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht stattfindet
- dem Mandanten ein Verbrechen vorgeworfen wird
- gegen den Mandanten (Untersuchungs-)Haft vollstreckt wird
- die Sach- oder Rechtslage schwierig ist
Wichtig ist, dass Sie sofort nach Erhalt der Anklageschrift den Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren, da ansonsten ein Zwangspflichtverteidiger durch das Gericht beigeordnet wird.
Dies ist der letzte Zeitpunkt, zu dem Sie sich selbst noch einen Pflichtverteidiger auswählen können. Meist setzt das Gericht eine Frist von einer Woche.
Sofern Sie innerhalb dieser Frist keinen Verteidiger benennen, sucht das Gericht einen Pflichtverteidiger aus, auf den Sie dann für das gesamte weitere Verfahren angewiesen sind und den Sie nicht ohne weiteres wieder auswechseln können.
Nebenklage:
Verletzte, sowie nahe Verwandte der Opfer von Tötungsdelikten, können im Rahmen der Nebenklage innerhalb des Strafverfahrens neben der Staatsanwaltschaft auftreten.
Dabei bietet sich für den Nebenkläger die Möglichkeit, ihre zivilrechtlichen Ansprüche (z.B. Schmerzensgeld) in dem Strafverfahren geltend zu machen.
Gegebenenfalls übernimmt die Staatskasse ohne Einschränkungen und unabhängig von der Vermögenssituation die Kosten der Nebenklage. Wir beraten Sie gerne über die Möglichkeiten der Nebenklage.